Die 10-jährige Gewährleistung nach belgischem Baurecht — was Handwerker wissen müssen
Im belgischen Baurecht trägt jeder Unternehmer, der an der Errichtung oder grundlegenden Renovierung eines Gebäudes beteiligt war, zehn Jahre lang die Verantwortung für strukturelle Mängel. Dieses Prinzip stammt aus dem Napoleonischen Code civil und ist in Artikel 1792 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Es betrifft nicht nur Generalunternehmer, sondern auch Subunternehmer und Architekten — und damit viele Handwerker in Ostbelgien.
Was Artikel 1792 im Kern aussagt
Artikel 1792 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW / Code civil belge) legt fest, dass ein Architekt und ein Unternehmer zehn Jahre lang für den Einsturz des Gebäudes oder für schwere Mängel haften, die die Standfestigkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Die Haftung entsteht kraft Gesetzes und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Sie beginnt mit der Abnahme des Werks (opleveringsdatum / réception des travaux) und endet zehn Jahre später.
Welche Schäden fallen unter die Zehnjahresgarantie?
Die Zehnjahresgarantie greift nur bei schwerwiegenden Mängeln, die die Stabilität und Tragfähigkeit des Bauwerks beeinträchtigen. Rissbildung in tragenden Wänden, Schäden an der Fundamentierung, Undichtigkeiten im Dach, die zu Schäden an der Gebäudestruktur führen — das sind klassische Beispiele. Nicht abgedeckt sind ästhetische Mängel, die die Nutzung des Gebäudes nicht beeinträchtigen, oder normale Abnutzungserscheinungen. Die Grenze zwischen einem gewöhnlichen Mangel und einem die Standfestigkeit beeinträchtigenden Schaden ist oft Gegenstand von Gutachterstreitigkeiten.
Wer haftet — Hauptunternehmer und Subunternehmer
Sowohl der Hauptunternehmer als auch Subunternehmer können direkt gegenüber dem Bauherrn haften. Wenn ein Rohbauunternehmer als Hauptunternehmer tätig war und einen Dachdecker als Subunternehmer beauftragt hat, kann der Bauherr bei einem Dachschaden sowohl den Hauptunternehmer als auch den Dachdecker direkt in Anspruch nehmen. Unter Subunternehmern gilt dann das Recht des Rückgriffs: Der Hauptunternehmer, der für den Subunternehmer haftet, kann seinerseits Ersatz vom Subunternehmer verlangen.
Abnahme als entscheidender Zeitpunkt
Die Abnahme (voorlopige oplevering / réception provisoire) ist der Zeitpunkt, ab dem die Zehnjahresfrist läuft. Sie ist aber auch der Zeitpunkt, ab dem der Bauherr das Werk akzeptiert und damit die sichtbaren Mängel als bekannt gilt. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Abnahme ein detailliertes Protokoll zu erstellen, in dem alle eventuellen Vorbehalte des Bauherrn vermerkt sind. Ohne schriftliches Abnahmeprotokoll kann es später schwer sein, nachzuweisen, ab wann die Frist läuft.
Berufshaftpflichtversicherung als Absicherung
Da die zehnjährige Haftung erhebliche finanzielle Risiken birgt, sollte jeder Handwerker, der im Bauwesen tätig ist, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. In Belgien ist eine solche Versicherung für Architekten sogar gesetzlich vorgeschrieben; für Handwerker und Bauunternehmer wird sie dringend empfohlen. Versicherungsgesellschaften wie AG Insurance, AXA Belgien oder Ethias bieten spezifische Policen für das Bauwesen an, die die Zehnjahreshaftung abdecken.
Dokumentation als präventive Maßnahme
Eine sorgfältige Projektdokumentation kann im Streitfall entscheidend sein. Fotos vor Beginn der Arbeiten, Dokumentation der verwendeten Materialien, Lieferscheine und Nachweise der Materialqualität helfen dabei, zu beweisen, dass die Arbeiten regelkonform ausgeführt wurden. Wenn zehn Jahre nach der Abnahme ein Mangel auftaucht, ist die Erinnerung verblasst — Dokumentation schafft Klarheit.
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