Das B2B-Zahlungsschutzgesetz in Belgien — wie Handwerker sich schützen
Belgisches Recht bietet Handwerkern im B2B-Bereich konkrete Werkzeuge, um sich gegen Zahlungsverzug zu wehren. Das Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr gibt Gläubigern das Recht auf automatische Verzugszinsen, pauschale Entschädigungen und eine maximale Zahlungsfrist. Wer diese Rechte kennt und konsequent nutzt, verbessert seinen Cashflow deutlich.
Die Kernrechte des Gesetzes vom 2. August 2002
Das Gesetz gibt jedem Gläubiger in einer kommerziellen Transaktion das Recht, ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs automatisch Verzugszinsen zu verlangen. Diese Zinsen entstehen ohne Mahnung, sobald die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist. Zusätzlich hat der Gläubiger Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für jeden Fall von Zahlungsverzug. Wenn die tatsächlichen Inkassokosten höher sind, kann der Gläubiger den höheren Betrag beanspruchen.
Die maximale Zahlungsfrist von 60 Tagen
Das Gesetz legt fest, dass zwischen Unternehmen keine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen vereinbart werden darf. Eine Klausel in einem Vertrag, die eine Zahlungsfrist von 90 oder 120 Tagen vorsieht, ist nach belgischem Recht nichtig. Das ist besonders relevant für Handwerker, die als Subunternehmer für große Generalunternehmer arbeiten, die manchmal versuchen, sehr lange Zahlungsfristen durchzusetzen.
Wie man Verzugszinsen korrekt berechnet
Die Verzugszinsen werden auf den ausstehenden Betrag der Rechnung angewendet. Der anwendbare Zinssatz ist der Referenzzinssatz der EZB zuzüglich acht Prozentpunkte, der zweimal jährlich im belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird. Zum Beispiel: Eine Rechnung über 5.000 Euro, die 45 Tage zu spät bezahlt wird, bei einem Zinssatz von 11 Prozent pro Jahr, ergibt Zinsen von etwa 68 Euro. Dazu kommt die Pauschale von 40 Euro — insgesamt also rund 108 Euro zusätzlich.
Unfaire Vertragsklauseln und Nichtigkeitsfolge
Das Gesetz erklärt Vertragsklauseln für nichtig, die den Gläubiger in missbräuchlicher Weise benachteiligen. Dazu gehören Klauseln, die die automatische Entstehung von Verzugszinsen ausschließen, die die Pauschalentschädigung ausschließen, oder die die Überprüfung der Rechnung durch den Schuldner auf eine unangemessen lange Zeit ausdehnen. Diese Klauseln sind von Rechts wegen nichtig, auch wenn sie in einem unterschriebenen Vertrag stehen.
Das schnelle Mahnverfahren vor dem Handelsgericht
Wenn ein Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, gibt es in Belgien das vereinfachte Mahnverfahren (procedure voor betalingsbevel / injonction de payer). Mit diesem Verfahren kann ein Handwerker ohne aufwendigen Prozess einen vollstreckbaren Titel gegen einen zahlungsunwilligen Schuldner erwirken. Das Verfahren ist kostengünstig, schnell und für unbefürstete Forderungen geeignet. Im Erfolgsfall kann der Titel vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.
Praktische Schritte bei Zahlungsverzug
Der empfohlene Ablauf für einen Handwerker bei Zahlungsverzug: Zunächst eine freundliche Erinnerung per E-Mail oder Telefon. Wenn keine Reaktion erfolgt, ein formelles Mahnschreiben per Einschreiben mit explizitem Hinweis auf die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschalentschädigung. Wenn auch das keine Wirkung hat: ein Inkasobüro einschalten oder direkt das Mahnverfahren vor dem Handelsgericht einleiten. Jede dieser Stufen sollte dokumentiert werden.
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