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Zahlungsverzug in Belgien — das B2B-Recht für Handwerker in Ostbelgien

29 January 20266 min read

Unbezahlte Rechnungen sind eine der häufigsten Ursachen für finanzielle Engpässe in Handwerksbetrieben. In Belgien regelt das Gesetz vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug im Handelsverkehr den Anspruch auf Verzugszinsen und eine pauschale Entschädigung. Dieses Gesetz gilt in ganz Belgien — auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft — und bietet Handwerkern einen klaren rechtlichen Rahmen.

Das Gesetz vom 2. August 2002 im Überblick

Das belgische Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs setzt eine EU-Richtlinie um und schützt Gläubiger in B2B-Transaktionen. Es legt fest, dass Zahlungen für kommerzielle Transaktionen innerhalb von maximal 60 Tagen erfolgen müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Standardfrist von 30 Tagen. Der Schuldner gerät automatisch in Verzug, sobald diese Frist abgelaufen ist — eine Mahnung ist für den Verzugseintritt nicht erforderlich, auch wenn sie in der Praxis empfehlenswert ist.

Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen werden auf Basis des Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank berechnet, zuzüglich acht Prozentpunkte. Dieser Satz wird zweimal jährlich, am 1. Januar und am 1. Juli, vom belgischen FÖD Wirtschaft festgesetzt und im Staatsblatt veröffentlicht. In der Praxis lag der Zinssatz in den letzten Jahren zwischen 10 und 12 Prozent pro Jahr. Diese Zinsen entstehen automatisch ab dem ersten Tag nach Fälligkeit, ohne dass eine formelle Mahnung erforderlich ist. Für einen Handwerker mit einer ausstehenden Rechnung über 10.000 Euro summiert sich das nach einem Monat auf rund 90 Euro Zinsen.

Die pauschale Entschädigung von 40 Euro

Neben den Verzugszinsen hat der Gläubiger Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für jeden Fall von Zahlungsverzug. Diese Pauschale soll die Inkassokosten pauschal abdecken. Sie gilt pro Rechnung, nicht pro Schuldner, und kann neben den Zinsen geltend gemacht werden. Wenn der tatsächliche Aufwand für das Beitreiben der Forderung — Anwaltskosten, Mahngebühren — die 40 Euro übersteigt, kann unter bestimmten Umständen ein höherer Betrag geltend gemacht werden.

Mahnschreiben und die Praxis in Ostbelgien

Obwohl eine Mahnung für den Verzugseintritt rechtlich nicht zwingend ist, empfiehlt es sich in der Praxis, eine erste Zahlungserinnerung zu versenden. In ostbelgischen Handwerksbetrieben ist der persönliche Kontakt mit Kunden oft eng — eine telefonische Erinnerung kann Missverständnisse klären, bevor es zu einem formellen Mahnverfahren kommt. Wenn der Kunde jedoch dauerhaft nicht zahlt, sollte das Mahnschreiben per Einschreiben versandt werden und explizit auf die Verzugszinsen und die Pauschalentschädigung hinweisen.

Vertragsklauseln und abweichende Vereinbarungen

Das Gesetz erlaubt es Parteien, abweichende Zahlungsfristen zu vereinbaren — maximal 60 Tage. Klauseln, die den Gläubiger eindeutig benachteiligen, sind jedoch nichtig. Ein Generalunternehmer kann beispielsweise nicht einseitig eine Zahlungsfrist von 120 Tagen durchsetzen. Für Handwerker ist es wichtig, diese Grenzen zu kennen: Was in einem Vertrag steht, ist nur gültig, wenn es dem Gesetz entspricht. Im Zweifel sollten Sie sich an das Handelsgericht oder einen Anwalt wenden.

Wie man als Handwerker seine Forderungen schützt

Präventiv können Handwerker ihre Position stärken, indem sie auf jedem Angebot und jeder Rechnung ausdrücklich auf die anwendbaren Verzugszinsen und die Pauschalentschädigung hinweisen. Das macht deutlich, dass die Bedingungen bekannt sind, und kann Kunden zur rechtzeitigen Zahlung motivieren. Wenn trotzdem Zahlungsverzug eintritt, gibt es in Belgien das Mahnverfahren (procedure voor betalingsbevel) vor dem Handelsgericht, das schnell und kostengünstig zu einem vollstreckbaren Titel führen kann.

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QuotCraft sendet automatische Zahlungserinnerungen zu konfigurierbaren Zeitpunkten — zum Beispiel drei Tage vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag und eine Woche danach. Die Mahn-E-Mails enthalten automatisch einen Hinweis auf die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschalentschädigung. In der Übersicht sehen Sie sofort, welche Rechnungen überfällig sind und um wie viele Tage. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass keine Forderung vergessen geht.

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