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Pflichtangaben auf belgischen Rechnungen — was kein Handwerker vergessen darf

22 January 20266 min read

Eine Rechnung ist nicht einfach eine Zahlungsaufforderung — sie ist ein Rechtsdokument, das bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. In Belgien legt das Mehrwertsteuergesetzbuch (BTW-Wetboek) genau fest, welche Angaben eine gültige Rechnung enthalten muss. Handwerker in Eupen, Sankt Vith und der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen denselben Vorschriften wie alle anderen belgischen Unternehmen.

Die BTW-Nummer: Herzstück jeder belgischen Rechnung

Jedes Unternehmen, das in Belgien mehrwertsteuerlich registriert ist, hat eine BTW-Nummer im Format BE 0xxx.xxx.xxx. Diese Nummer muss auf jeder Ausgangsrechnung erscheinen. Sie ist identisch mit der KBO-Nummer (Crossroads Bank for Enterprises / Kruispuntbank van Ondernemingen) mit dem Präfix BE. Wenn ein Handwerker mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringt, muss die eigene BTW-Nummer deutlich auf der Rechnung stehen. Vergisst man sie, kann der Empfänger den Vorsteuerabzug nicht geltend machen — was in der Praxis bedeutet, dass Geschäftskunden die Rechnung ablehnen und Neuerstellung verlangen.

Sequentielle Rechnungsnummer und Datum

Belgische Rechnungen müssen eine fortlaufende, eindeutige Nummer tragen. Es gibt keine vorgeschriebene Form für die Nummerierung, aber jede Nummer darf nur einmal vergeben werden und muss eine chronologische Abfolge erkennbar machen. Üblich sind Formate wie 2026-001, 2026-002 und so weiter. Das Rechnungsdatum ist ebenfalls Pflicht und bestimmt den Zeitpunkt der Entstehung der Mehrwertsteuerschuld. Eine rückdatierte Rechnung kann steuerrechtliche Konsequenzen haben.

Vollständige Angaben zu Anbieter und Empfänger

Auf der Rechnung müssen sowohl der vollständige Name und die Adresse des Rechnungsstellers als auch die vollständigen Daten des Empfängers erscheinen. Für Unternehmen gilt: Wenn der Empfänger ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig ist, muss auch seine BTW-Nummer auf der Rechnung stehen. Bei Bauleistungen an andere belgische Unternehmen ist das besonders wichtig, weil der Medecontractant-Mechanismus (Verlagerung der Mehrwertsteuerschuld) nur gilt, wenn beide BTW-Nummern korrekt angegeben sind.

Leistungsbeschreibung, Menge und Einzelpreis

Das Mehrwertsteuergesetzbuch verlangt eine genaue Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen. Pauschale Angaben wie "Arbeiten laut Vereinbarung" reichen nicht aus. Der Handwerker muss angeben, was er gemacht hat — etwa "Erneuerung der Trinkwasserinstallation, Erdgeschoss, 8 Stunden Arbeit" — und die Menge oder den Umfang der Leistung nennen. Auch der Stückpreis oder Netto-Stundensatz muss erkennbar sein, damit der Gesamtbetrag nachvollzogen werden kann.

MwSt-Satz, MwSt-Betrag und Gesamtbetrag

Die Rechnung muss den angewandten Mehrwertsteuersatz ausweisen — in Belgien üblicherweise 21% (Normalsatz), 6% (ermäßigt für Renovierungsarbeiten an Wohngebäuden, die älter als zehn Jahre sind) oder 0% (Medecontractant-Regelung). Daneben sind der Nettobetrag vor Steuer, der errechnete Mehrwertsteuerbetrag und der Gesamtbruttobetrag anzugeben. Wenn verschiedene Steuersätze auf einer Rechnung anfallen — etwa weil ein Teil der Leistungen mit 6% und ein anderer mit 21% versteuert wird — muss die Aufschlüsselung nach Steuersätzen erfolgen.

IBAN und Zahlungsfrist

Obwohl die IBAN-Angabe und die Zahlungsfrist aus Sicht des MwSt-Rechts technisch nicht immer obligatorisch sind, sind sie de facto unverzichtbar. Das belgische Gesetz vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug schreibt vor, dass die Zahlungsfrist klar vereinbart sein muss. Wenn keine Frist vereinbart ist, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen. Die IBAN muss angegeben sein, damit der Empfänger zahlen kann. Fehlt sie, haben Sie im Streitfall Schwierigkeiten, Verzugszinsen geltend zu machen.

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