Das belgische Handwerksregister und die Unternehmensgründung in Ostbelgien
Die Gründung eines Handwerksbetriebs in Belgien erfordert mehrere administrative Schritte. Von der Eintragung ins Handelsregister bis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung für Selbstständige — wer ohne diese Formalitäten arbeitet, riskiert hohe Bußgelder und rechtliche Probleme. In Ostbelgien können diese Verfahren auf Deutsch durchgeführt werden, was den Zugang erleichtert.
Die Eintragung in die KBO — Kreuzungspunktbank der Unternehmen
Die Kruispuntbank van Ondernemingen (KBO) — auf Deutsch: Kreuzungspunktbank der Unternehmen — ist das zentrale belgische Unternehmensregister. Jedes Unternehmen erhält bei der Eintragung eine einmalige Unternehmensnummer im Format 0xxx.xxx.xxx. Diese Nummer ist zugleich die BTW-Nummer mit dem Präfix "BE". Die Eintragung erfolgt über ein zugelassenes Unternehmensschalter (guichet d'entreprises / ondernemingsloket). In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann man sich an den Eupen-Schalter wenden. Die Kosten der Eintragung belaufen sich auf rund 85 bis 100 Euro.
Die Berufszulassung für Handwerker
Bestimmte handwerkliche Tätigkeiten in Belgien erfordern eine Berufszulassung (toelating van beroepsbekwaamheid). Das belgische Gesetz unterscheidet zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Reglementierten Berufen wie Elektriker, Klempner, Heizungsinstallateur, Dachdecker und Maler können nur von Personen ausgeübt werden, die über ein anerkanntes Diplom oder ausreichend Berufserfahrung verfügen. Wer ohne entsprechende Zulassung tätig ist, riskiert Verwaltungssanktionen und kann seinen Kunden gegenüber keine gültige Berufshaftpflicht vorweisen.
Anmeldung bei der Sozialversicherung für Selbstständige
Wer als Selbstständiger in Belgien tätig ist, muss sich innerhalb von 90 Tagen nach Betriebsaufnahme bei einem zugelassenen Sozialversicherungsfonds für Selbstständige anmelden. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind Kassen wie Securex, UCM, Xerius oder Acerta aktiv. Als Selbstständiger zahlt man Sozialbeiträge auf Basis des Nettoeinkommens. Im ersten Jahr werden provisorische Beiträge festgelegt, die später an das tatsächliche Einkommen angepasst werden.
MwSt.-Registrierung und der Schwellenwert
Selbstständige Handwerker, deren jährlicher Umsatz 25.000 Euro (jetzt 0 Euro nach einer Gesetzesänderung 2025) überschreitet, sind verpflichtet, sich als MwSt.-Pflichtiger zu registrieren. Die Kleinstunternehmerbefreiung (vrijstelling kleine ondernemingen) erlaubt es Betrieben unter dem Schwellenwert, keine MwSt. zu erheben. Wer jedoch mit Geschäftskunden arbeitet, die Vorsteuer abziehen wollen, ist faktisch gezwungen, sich MwSt.-pflichtig zu registrieren, da Kunden ohne MwSt.-Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Die Notwendigkeit einer separaten Buchhaltung
Belgische Einzelunternehmen und Gesellschaften sind zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Für kleine Unternehmen ist eine vereinfachte Buchführung ausreichend; größere Betriebe müssen eine doppelte Buchführung führen. In jedem Fall müssen alle Einnahmen und Ausgaben belegt und dokumentiert sein. Die Belege müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Eine Zusammenarbeit mit einem belgischen Steuerberater (comptable / boekhouder) ist dringend empfohlen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft als Unterstützungsstruktur
Die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet über das Wirtschaftsförderungsinstitut und die Regionalentwicklungsagentur Beratungsleistungen für Unternehmensgründer an. Es gibt Informationsveranstaltungen, persönliche Beratungsgespräche und in einigen Fällen finanzielle Unterstützung für Investitionen. Wer in Ostbelgien einen Handwerksbetrieb gründen möchte, sollte diese Ressourcen nutzen, bevor er die ersten formalen Schritte unternimmt.
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