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XRechnung: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung für Handwerker in Deutschland

15 January 20268 min read

Die elektronische Rechnung ist in Deutschland keine ferne Zukunftsvision mehr, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht mit konkreten Fristen. Das Wachstumschancengesetz vom März 2024 hat den Zeitplan für die sogenannte E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich endgültig festgelegt. Handwerker, die heute noch ausschließlich PDFs per E-Mail versenden, müssen ihre Abläufe in den nächsten ein bis zwei Jahren grundlegend anpassen. Der wichtigste deutsche Standard dabei heißt XRechnung.

Was ist XRechnung und woher kommt der Standard?

XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Datenformat, das vom IT-Planungsrat der Bundesregierung entwickelt wurde. Es basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und liegt seit 2020 für alle Bundesbehörden im Lieferantenverkehr verpflichtend vor. Das bedeutet, wer eine öffentliche Einrichtung wie ein Rathaus, eine Schule oder eine Kreisbehörde berechnet, muss bereits heute eine XRechnung im UBL-XML-Format oder im Format UN/CEFACT CII übermitteln. Die Grundstruktur ist dabei immer gleich: Der gesamte Rechnungsinhalt wird in einer maschinenlesbaren XML-Datei abgebildet, die keine einzige Grafik oder Formatierung enthält. Ein Mensch kann die Datei zwar öffnen und lesen, aber sie ist primär für die automatische Verarbeitung durch Buchhaltungssoftware konzipiert.

Wann gilt die Empfangspflicht, wann die Ausstellungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das ist der erste wichtige Meilenstein. Wer also eine Buchhaltungssoftware oder ein ERP-System nutzt, muss sicherstellen, dass eingehende XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien ohne Fehler verarbeitet werden können. Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen greift gestaffelt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ohne Umsatzgrenze. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit einer Steuerbefreiung gelten eigene Übergangsregelungen.

Was muss eine XRechnung laut EN 16931 enthalten?

Die Norm EN 16931 definiert einen Kerndatensatz mit 136 Pflicht- und optionalen Feldern. Für einen Handwerksbetrieb sind folgende Angaben zwingend erforderlich: der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Rechnungsempfängers, die Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, eine klare Bezeichnung der Leistung mit Zeitraum der Leistungserbringung, der Nettobetrag je Leistungsposition, der anzuwendende Umsatzsteuersatz, der ausgewiesene Steuerbetrag sowie der Gesamtbruttobetrag. Hinzu kommt bei Behördenrechnungen oft noch die sogenannte Leitweg-ID, eine individuelle Kennung der empfangenden Behörde, die in das XML-Feld BT-10 eingetragen werden muss. Fehlt diese ID, kann die Rechnung nicht zugestellt werden.

Was unterscheidet XRechnung von einer normalen PDF-Rechnung?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Maschinenlesbarkeit. Eine PDF-Rechnung, selbst wenn sie ordentlich gestaltet ist, muss beim Empfänger manuell oder per OCR-Erkennung eingelesen werden. Dabei entstehen Fehler, Verzögerungen und Nachbearbeitungsaufwand. Eine XRechnung hingegen wird direkt in das Buchhaltungssystem importiert: Alle Felder landen automatisch an der richtigen Stelle, ohne dass ein Sachbearbeiter die Daten übertippen muss. Für Handwerksbetriebe bedeutet das auf Empfängerseite, dass eingehende Subunternehmerrechnungen oder Lieferantenrechnungen schneller geprüft und bezahlt werden können. Auf Senderseite bedeutet es, dass gewerbliche Kunden die Rechnung ohne Rückfragen verarbeiten können, was Zahlungsverzögerungen reduziert.

Wie funktioniert die Übermittlung von XRechnungen?

XRechnungen werden nicht einfach per E-Mail als Anhang verschickt. Im Behördenbereich läuft die Übertragung über das zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes (OZG-RE), früher bekannt als ZRE, oder über angeschlossene Landesportale. Im B2B-Bereich ab 2027 ist die Übertragung flexibler: Sie kann über Peppol, über direkte EDI-Verbindungen, über Upload-Portale der Empfänger oder theoretisch auch per E-Mail mit der XML-Datei als Anhang erfolgen. Peppol ist dabei der empfehlenswerteste Kanal, weil er eine zuverlässige Zustellung und automatische Quittierung gewährleistet. QuotCraft ist als Peppol-Access-Point zertifiziert und sendet XRechnungen automatisch über das Peppol-Netzwerk, wenn der Empfänger dort registriert ist.

Was kostet die Umstellung und wie lange dauert sie?

Die eigentliche Umstellung ist für Betriebe, die bereits eine moderne Handwerkersoftware nutzen, oft weniger aufwendig als befürchtet. Wer bisher Rechnungen händisch in Word oder Excel erstellt hat, steht vor einer größeren Aufgabe. Neben der Software selbst muss sichergestellt sein, dass alle Stammdaten gepflegt sind: vollständige Kundenadressen, korrekte Steuernummern, lückenlose Leistungsbeschreibungen. Die Umstellung auf ein Software-System, das XRechnung ausgibt, dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen, wenn man die Datenmigration und interne Schulung einrechnet. Die laufenden Kosten für die Peppol-Nutzung sind bei den meisten Anbieter in den Abonnementgebühren enthalten.

Wie unterstützt QuotCraft bei der XRechnung-Pflicht?

QuotCraft unterstützt XRechnung 3.0 und generiert die vollständige XML-Datei aus den im System erfassten Auftragsdaten. Die Leitweg-ID für Behördenkunden kann direkt im Kundenprofil hinterlegt werden. Für B2B-Kunden ab 2027 übernimmt QuotCraft die Übermittlung automatisch über das Peppol-Netzwerk. Wer bereits heute mit Behörden arbeitet und XRechnungen ausstellen muss, kann die Funktion sofort aktivieren. Das Free-Abo enthält digitale Angebote und Rechnungen im PDF-Format; die Peppol- und XRechnung-Funktion ist Teil der kostenpflichtigen Pläne. Wer also den Schritt zur E-Rechnung rechtzeitig plant, ist mit QuotCraft gut aufgestellt, lange bevor die gesetzlichen Fristen ihn zwingen.

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