Zeiterfassung im Handwerk: ArG-Pflichten, Arbeitsinspektorat und digitale Lösungen
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter lückenlos zu erfassen. Für Handwerksbetriebe mit gewerblichen Mitarbeitern ist diese Pflicht besonders relevant — Kontrollen durch die kantonalen Arbeitsinspektorate können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können zu Verwaltungsmassnahmen, Lohnnachforderungen und im Wiederholungsfall zu Bussgeldern führen.
Grundlagen des Arbeitsgesetzes (ArG)
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) legt fest, wie viele Stunden täglich und wöchentlich Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen, welche Ruhezeiten eingehalten werden müssen, wie Überstunden und Überzeit entschädigt werden und wie Nacht- und Sonntagsarbeit geregelt ist. Das ArG gilt für die grosse Mehrheit der in der Schweiz tätigen Unternehmen, mit wenigen Ausnahmen für Landwirtschaft, Familienheimbetriebe und leitende Angestellte. Für Handwerksbetriebe jeder Grösse ist das ArG grundsätzlich anwendbar.
Höchstarbeitszeiten im Gewerbe
Das ArG setzt für Betriebe des Handwerks die maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 50 Stunden fest. Im Bauhauptgewerbe definiert der GAV jedoch tiefere vertragliche Höchstarbeitszeiten (in der Regel 40–42 Stunden pro Woche). Überzeit — also Arbeit über die GAV- oder ArG-Grenze hinaus — ist auf maximal 170 Stunden pro Jahr begrenzt. Überzeit muss entweder durch Freizeit (1:1) kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25% vergütet werden. Abweichende Regelungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit schriftlicher Vereinbarung möglich.
Pflicht zur Zeiterfassung nach ArG und ArGV
Art. 46 ArG in Verbindung mit Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verpflichtet Arbeitgeber, die geleisteten Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer schriftlich aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen enthalten: das Datum, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit, die Dauer allfälliger Pausen über 30 Minuten, die Zuordnung zu einem Projekt oder einer Baustelle sowie etwaige Überstunden. Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Vereinfachte Zeiterfassung: Ausnahmen und Grenzen
Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, bei denen alle Mitarbeiter eine überwiegende Autonomie über die Einteilung ihrer Arbeitszeit haben, ist eine vereinfachte Zeiterfassung möglich. Die vereinfachte Form erlaubt, nur die Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit zu erfassen. Im Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern auf Baustellen ist diese Ausnahme in der Regel nicht anwendbar, da Stunden- und Projektzuordnung für GAV-Nachweise und Lohnberechnung ohnehin erforderlich sind.
Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat
Die kantonalen Arbeitsinspektorate führen regelmässige, unangemeldete Betriebskontrollen durch. Kontrolliert werden: Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten, Vorhandensein und Vollständigkeit der Zeiterfassung, Einhaltung von Nacht- und Sonntagsarbeitsbestimmungen sowie Gesundheitsschutzpflichten. Bei Mängeln können Verwaltungsmassnahmen angeordnet werden, die von der Auflage zur Nachbesserung bis zur vorübergehenden Betriebseinschränkung reichen.
Überstundenregelung und schriftliche Vereinbarung
Überstunden sollten im Arbeitsvertrag klar geregelt sein — wann und wie sie anfallen dürfen, ob sie pauschal mit dem Lohn abgegolten sind (nur für leitende Positionen üblich) oder extra vergütet werden. Fehlende oder unklare Überstundenregeln können zu kostenintensiven Nachzahlungen führen, wenn Mitarbeiter rückwirkend auf eine Vergütung bestehen. Eine schriftliche Vereinbarung und eine lückenlose Stundendokumentation sind Ihr bester Schutz.
Zeiterfassung mit QuotCraft
QuotCraft bietet eine mobile Zeiterfassungsfunktion, mit der Mitarbeiter ihre Stunden täglich direkt auf dem Smartphone oder Tablet erfassen — projektbezogen und mit optionalem GPS-Standortnachweis. Die Daten sind unveränderlich gespeichert; nachträgliche Änderungen werden protokolliert. Für ArG- und GAV-Kontrollen können vollständige Stundennachweise pro Mitarbeiter und Projekt jederzeit exportiert werden. Die projektbezogene Auswertung liefert gleichzeitig präzise Grundlagen für die Nachkalkulation und die Lohnberechnung.
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