Verzugszinsen und Mahnwesen nach OR: Rechte für Schweizer Handwerker
Wenn Kunden nicht pünktlich zahlen, haben Schweizer Handwerker klare Rechte — aber auch konkrete Pflichten, um diese Rechte wahrzunehmen. Das Obligationenrecht (OR) regelt in den Artikeln 102 bis 109, wann ein Schuldner in Verzug gerät, welche Zinsen fällig werden und wie der Mahnungsprozess korrekt abläuft. Wer diese Regeln kennt, kann säumige Schuldner effizient und rechtssicher ansprechen.
Wann tritt Verzug ein?
Nach Art. 102 OR tritt ein Schuldner in Verzug, wenn er eine fällige Schuld trotz Mahnung nicht bezahlt. Eine wichtige Ausnahme gilt bei Fixterminen: Wurde im Vertrag oder auf der Rechnung ein bestimmter Zahlungstermin vereinbart (z.B. "zahlbar bis 15. Februar 2026"), gerät der Schuldner ohne weitere Mahnung in Verzug — der vereinbarte Termin gilt automatisch als Mahnung. Ohne expliziten Zahlungstermin muss eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgen, bevor der Verzug beginnt. Diese Unterscheidung ist praktisch relevant: Wer auf seinen Rechnungen immer einen klaren Zahlungstermin setzt, spart sich eine separate Mahnung vor dem Verzugseintritt.
Gesetzlicher Verzugszinssatz nach OR 104
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt in der Schweiz 5% pro Jahr (Art. 104 OR). Dieser Satz gilt automatisch, sofern keine höhere Verzinsung vertraglich vereinbart wurde. Die Verzugszinsen laufen ab dem Tag des Verzugseintritts bis zur vollständigen Zahlung. Im Gegensatz zum EU-Zahlungsverzugsrecht gibt es in der Schweiz keine automatische Pauschale für Mahnkosten oder Inkassogebühren — solche Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie als tatsächlicher Schaden nach Art. 106 OR belegt werden können.
Die korrekte Mahnung: Form und Inhalt
Eine gültige Mahnung muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Zahlung der bezeichneten Forderung verlangt wird, und sie muss dem Schuldner zugegangen sein. Eine Mahnung kann schriftlich (Brief, E-Mail) oder mündlich erfolgen — aus Beweisgründen ist die schriftliche Form jedoch unbedingt zu empfehlen. Der Versand per eingeschriebenem Brief schafft Zustellnachweis; alternativ kann eine E-Mail mit Lesebestätigung verwendet werden. Inhaltlich sollte die Mahnung Rechnungsnummer, Forderungsbetrag, Fälligkeitsdatum der ursprünglichen Rechnung, Datum des Verzugseintritts und eine neue klare Zahlungsfrist enthalten.
Mahngebühren und deren rechtliche Grundlage
Das OR gewährt keinen pauschalen Anspruch auf Mahngebühren. Wer Mahnkosten geltend machen will, muss sie als Schadenersatz nach Art. 106 OR belegen können — d.h. nachweisen, dass ihm durch den Verzug ein konkreter Schaden entstanden ist (z.B. Portokosten, Zeitaufwand in zumutbarem Rahmen). Viele Handwerksbetriebe vereinbaren Mahngebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — Beträge zwischen CHF 20 und CHF 50 pro Mahnstufe sind üblich. Damit AGB-Mahngebühren wirksam sind, müssen die AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gewesen sein.
Betreibungsverfahren nach SchKG
Wenn Mahnungen erfolglos bleiben, steht Ihnen das Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt zur Verfügung. Das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) sieht folgende Schritte vor: Sie reichen ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt des Schuldners ein; das Amt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu; erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, müssen Sie Rechtsöffnung beim Richter beantragen. Das Betreibungsamt erhebt Gebühren, die grundsätzlich dem Schuldner belastet werden. Das Verfahren ist verglichen mit anderen europäischen Ländern effizient und gut strukturiert.
Verzugszinsen berechnen: ein Praxisbeispiel
Angenommen, Sie haben eine Rechnung über CHF 4,200 mit Zahlungstermin 28. Februar 2026 ausgestellt. Am 20. April 2026 ist der Betrag noch immer offen — das ergibt 51 Verzugstage. Verzugszins: CHF 4,200 × 5% / 365 × 51 = CHF 29.38. Dieser Betrag ist rechtlich geschuldet und kann in der Mahnung oder in einer Ergänzungsrechnung ausgewiesen werden. Die genaue tageweise Berechnung ab dem ersten Verzugstag ist wichtig, um keine Angriffsfläche für Einwände zu bieten.
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QuotCraft sendet automatische Zahlungserinnerungen und Mahnungen nach einem von Ihnen definierten Zeitplan — zum Beispiel eine freundliche Erinnerung 5 Tage nach Fälligkeit, eine erste Mahnung nach 15 Tagen und eine zweite Mahnung nach 30 Tagen. Verzugszinsen nach OR 104 werden automatisch berechnet und können auf Wunsch in Folgerechnungen ausgewiesen werden. So bleibt Ihr Debitorenmanagement konsequent, ohne dass Sie täglich manuell nachverfolgen müssen.
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