E-Rechnung in der Schweiz: eBill, Peppol und die Pflicht für Bundeslieferanten
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung orientiert sie sich an internationalen Standards. Die eBill-Plattform von SIX und PostFinance sowie der Peppol-Standard spielen für Schweizer Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle — insbesondere für Handwerker, die Aufträge für Bundesbehörden oder grosse Unternehmen ausführen. Wer die Strukturen versteht, ist auf die wachsende Nachfrage nach strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungen vorbereitet.
Was ist eBill?
eBill ist eine von SIX Payment Services betriebene Schweizer Plattform für die elektronische Rechnungsstellung direkt ins eBanking-Portal des Empfängers. Als Rechnungssteller senden Sie Ihre Rechnung als strukturierten Datensatz an eBill; der Empfänger sieht die Rechnung in seinem Bankkonto und kann sie mit einem Klick freigeben und bezahlen. eBill ist sowohl für B2C- als auch für B2B-Transaktionen verfügbar. Für Privatkunden, die eBill aktiviert haben, bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung — die Rechnung erscheint automatisch im E-Banking, alle Zahlungsfelder sind vorausgefüllt.
Peppol in der Schweiz
Peppol (Pan-European Public Procurement On-Line) ist der international führende Standard für den strukturierten Austausch von Geschäftsdokumenten, insbesondere Rechnungen. Technisch basiert Peppol auf dem UBL-2.1-Standard (Universal Business Language). In der Schweiz sind mehrere akkreditierte Peppol-Zugangspunkte tätig, die Unternehmen die Verbindung zum Peppol-Netzwerk ermöglichen. Wer am Peppol-Netzwerk teilnimmt, kann Rechnungen weltweit an alle angeschlossenen Empfänger senden — ohne bilaterale Einzelanbindungen.
E-Rechnungspflicht für Bundeslieferanten
Seit dem 1. Januar 2026 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, Rechnungen für Aufträge ab CHF 5,000 elektronisch einzureichen — entweder über eBill oder über Peppol. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im Bundesbereich (VoER). Für Handwerker, die Wartungs-, Sanierungs- oder Installationsarbeiten an Bundesgebäuden, Bundesbetrieben oder bundesnahen Institutionen ausführen, ist die Kenntnis dieser Pflicht entscheidend. Wer keine elektronische Rechnung stellen kann, riskiert Ablehnung seiner Rechnung und Verzögerungen bei der Zahlung.
Unterschied zwischen eBill und Peppol
eBill und Peppol verfolgen unterschiedliche Ziele. eBill konzentriert sich auf die Zahlungsauslösung — die Rechnung landet im eBanking des Empfängers und wird dort freigegeben. Peppol hingegen fokussiert auf den strukturierten Datenaustausch — die Rechnung wird direkt in das ERP-System des Empfängers eingespeist und kann dort automatisch verarbeitet werden. Für kleinere B2B-Beziehungen ist eBill die einfachere Lösung; für grössere B2G-Aufträge mit komplexen Beschaffungssystemen ist Peppol zunehmend die bevorzugte Methode.
Welche Handwerker sind betroffen?
Elektroinstallateure, Sanitärbetriebe, HVAC-Fachbetriebe, Maler und Gebäudetechniker, die Wartungs- oder Sanierungsverträge mit dem Bund, Kantonen oder bundesnahen Betrieben (wie SBB, Post oder Ruag) haben, sind direkt betroffen. Aber auch im privaten B2B-Bereich verlangen grosse Unternehmen zunehmend elektronische Rechnungen. Frühzeitige Adoption dieser Standards gibt kleinen Handwerksbetrieben einen echten Wettbewerbsvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen.
Technische Anforderungen und Umsetzung
Peppol-Rechnungen müssen im UBL-2.1-Format erstellt werden — ein maschinenlesbares XML-Format, das von Menschen nicht direkt gelesen werden kann. Die manuelle Erstellung ist unrealistisch; eine Softwarelösung mit zertifiziertem Peppol-Zugangspunkt ist zwingend erforderlich. eBill-Rechnungen erfordern eine Registrierung als Rechnungssteller auf der eBill-Plattform und die technische Anbindung an das System, was ebenfalls über eine zertifizierte Softwarelösung oder einen Dienstleister erfolgt.
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