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Verzugszinsen und Mahnkostenpauschale: Was österreichische Handwerker bei Zahlungsverzug fordern können

12 January 20267 min read

Zahlungsverzug ist für Handwerksbetriebe in Österreich ein alltägliches Problem: Der Kunde zahlt zu spät, und der Betrieb bleibt auf Kosten und Liquiditätsengpässen sitzen. Das österreichische Recht gibt Unternehmern in solchen Fällen klare Instrumente in die Hand. § 458 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) regelt den gesetzlichen Verzugszinssatz im unternehmerischen Geschäftsverkehr, und § 1333 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) gewährt zusätzlich eine pauschale Entschädigung für Mahnkosten. Wer diese Regelungen kennt und korrekt anwendet, kann ausstehende Forderungen effektiver einfordern.

Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 458 UGB

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr — also wenn beide Vertragsparteien Unternehmer im Sinne des UGB sind — gilt gemäß § 458 UGB ein Verzugszinssatz von 9,2 Prozentpunkten über dem EZB-Basiszinssatz. Der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank wird zweimal jährlich (zum 1. Jänner und zum 1. Juli) angepasst und vom Bundesministerium für Justiz im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht. Liegt der EZB-Basiszinssatz beispielsweise bei 3,15 Prozent, beträgt der anzuwendende Verzugszinssatz 3,15 plus 9,2 gleich 12,35 Prozent pro Jahr. Dieser Zinssatz beginnt ab dem ersten Tag des Verzugs zu laufen, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist, sofern das Fälligkeitsdatum vertraglich oder gesetzlich bestimmt ist. Im Verhältnis zu Privatkunden (B2C) gilt hingegen ein niedrigerer Zinssatz: § 1000 Abs. 1 ABGB sieht nur 4 Prozent pro Jahr vor, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Die Unterscheidung ist daher für Handwerksbetriebe wichtig: Bei Gewerbekunden gelten die höheren UGB-Zinsen, bei Privatkunden die niedrigeren ABGB-Zinsen.

Die 40-Euro-Mahnkostenpauschale nach § 1333 ABGB

Neben den Verzugszinsen steht jedem Gläubiger gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB eine pauschale Entschädigungssumme von 40 Euro zu, wenn der Schuldner mit einer Geldforderung in Verzug gerät und beide Parteien Unternehmer sind. Diese Pauschale soll die Kosten ersetzen, die dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstehen, insbesondere Mahngebühren, Verwaltungsaufwand und Inkassokosten. Die 40 Euro fallen automatisch an, sobald der Schuldner in Verzug gerät; es ist keine gesonderte Nachforderung notwendig. Wichtig: Die Pauschale ist kumulativ zu den Verzugszinsen, nicht stattdessen. Ein Handwerksbetrieb, der 10.000 Euro Ausstände hat, kann also sowohl die Verzugszinsen nach § 458 UGB als auch die 40 Euro Pauschale geltend machen. In der Praxis empfiehlt es sich, beide Posten klar in der Mahnung zu benennen und auf die gesetzliche Grundlage zu verweisen.

Fälligkeit und Zahlungsziel: Was gilt, wenn nichts vereinbart wurde?

Wenn im Vertrag oder in der Rechnung kein Zahlungsziel vereinbart wurde, tritt Fälligkeit nach österreichischem Recht grundsätzlich sofort mit Lieferung oder Leistungserbringung ein. In der Praxis ist es jedoch üblich, ein Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen anzugeben. Für den Beginn des Verzugs gilt: Wurde ein konkretes Datum vereinbart, tritt der Verzug ohne weitere Mahnung am Folgetag ein. Wurde nur ein Zahlungsziel in Tagen vereinbart, beginnt der Verzug nach Ablauf dieser Frist. Enthält die Rechnung gar keine Fälligkeitsangabe, beginnt der Verzug nach § 1417 ABGB grundsätzlich erst nach Mahnung. Für Handwerksbetriebe empfiehlt es sich daher dringend, auf jeder Rechnung ein klares Zahlungsziel anzugeben — etwa "zahlbar bis 14 Tage nach Rechnungsdatum netto" — um den Verzugsbeginn klar zu definieren und Mahnfristen zu optimieren.

Das Mahnverfahren in der Praxis: Von der ersten Mahnung bis zum Gericht

Ein strukturiertes Mahnwesen ist für Handwerksbetriebe wirtschaftlich essenziell. Die erste Mahnung sollte freundlich formuliert, aber klar sein: Nennung des Rechnungsbetrags, des ursprünglichen Fälligkeitsdatums, der aufgelaufenen Verzugszinsen und der 40-Euro-Pauschale. Die zweite Mahnung erfolgt bei Nichtreagieren nach sieben bis zehn Tagen, nun mit einer klaren Ankündigung weiterer Schritte. Ab der dritten Mahnung oder bei hartnäckiger Nichtzahlung kommt der Mahnbescheid ins Spiel: Das gerichtliche Mahnverfahren in Österreich ermöglicht es, Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne aufwendiges Klageverfahren über das Bezirksgericht durchzusetzen. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, wird er rechtskräftig und bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsgebühren sind überschaubar und werden bei Erfolg dem Schuldner auferlegt.

Vertragliche Anpassung: Was darf vereinbart werden?

Die gesetzlichen Regelungen des § 458 UGB und § 1333 ABGB sind dispositiv im Sinne einer Mindestgrenze: Vertraglich darf kein niedrigerer Zinssatz als der gesetzliche vereinbart werden, wenn dies den Handwerker unangemessen benachteiligen würde. Höhere Verzugszinsen als 9,2 Prozentpunkte über dem EZB-Basiszinssatz dürfen jedoch vertraglich vereinbart werden, sofern keine sittenwidrige Benachteiligung vorliegt. In der Praxis empfehlen viele Steuerberater und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die gesetzlichen Sätze nicht durch niedrigere AGB-Klauseln zu unterschreiten. Häufig wird auch ein kürzeres Zahlungsziel als 30 Tage vereinbart, was den Verzugsbeginn früher eintreten lässt. Skonti (Preisnachlass bei früher Zahlung) können ebenfalls in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden und sind ein sinnvolles Instrument, um die Zahlungsdisziplin der Kunden zu verbessern.

Automatisierte Mahnläufe mit QuotCraft

QuotCraft verfügt über ein automatisiertes Mahnsystem, das für österreichische Handwerksbetriebe auf die gesetzlichen Grundlagen des UGB und ABGB abgestimmt ist. Sobald das Zahlungsziel einer Rechnung überschritten ist, erkennt das System den Verzug und bietet an, automatisch eine Mahnung zu generieren. Der Verzugszinssatz wird auf Basis des aktuellen EZB-Basiszinssatzes berechnet und automatisch auf die Forderung addiert. Die 40-Euro-Pauschale nach § 1333 ABGB wird optional automatisch hinzugefügt. Der Mahntext ist in professionellem Österreichisch verfasst und enthält alle gesetzlich relevanten Angaben. Mit der KI-gestützten Mahntextfunktion in den kostenpflichtigen Plänen kann der Ton der Mahnung angepasst werden — von freundlich-erinnernd bis klar-rechtlich — je nach Stadium des Mahnprozesses und der Kundenhistorie.

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