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Online-Zahlungen und SEPA für österreichische Handwerker: Schneller bezahlt werden

9 March 20267 min read

Der schnellste Weg, Zahlungsausfälle zu vermeiden, ist es, dem Kunden die Zahlung so einfach wie möglich zu machen. Österreichische Handwerksbetriebe, die noch ausschließlich auf Banküberweisung nach Rechnungserhalt setzen, lassen wertvolle Möglichkeiten ungenutzt. SEPA-Lastschrift, Online-Zahlungslinks und Kartenzahlung ermöglichen es, Forderungen schneller einzutreiben, den administrativen Aufwand für Zahlungsverfolgung zu reduzieren und das Kundenerlebnis zu verbessern. Gleichzeitig bringen diese Methoden eigene rechtliche und technische Anforderungen mit, die Betriebe kennen sollten.

SEPA-Überweisung: Der Standard in Österreich

Die SEPA-Überweisung (Single Euro Payments Area) ist in Österreich das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel im Unternehmensbereich. Mit IBAN und BIC können Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums (alle EU-Länder plus weitere europäische Staaten) zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt werden. Für Handwerksbetriebe ist die SEPA-Überweisung das Standardinstrument: Die Rechnung enthält die IBAN des Betriebs, und der Kunde überweist den Betrag. Die Standarddurchführungszeit einer SEPA-Überweisung beträgt einen Bankarbeitstag. Seit 2024 ist die SEPA-Sofortüberweisung (SEPA Instant Credit Transfer) in der gesamten EU verfügbar und muss von allen Zahlungsdienstleistern, die SEPA-Standard-Überweisungen anbieten, zu demselben Preis auch als Sofortoption angeboten werden. Für Handwerker, die Materialien vorab bezahlen müssen oder auf rasche Zahlungseingänge angewiesen sind, ist die Sofortüberweisung eine attraktive Option, die den Kunden bei Bedarf aktiv angeboten werden kann.

SEPA-Lastschrift: Komfort für Dauerauftraggeber

Die SEPA-Lastschrift ermöglicht es dem Gläubiger — also dem Handwerksbetrieb — , einen vereinbarten Betrag direkt vom Konto des Schuldners einzuziehen. Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, das der Kunde dem Betrieb erteilt. Das Mandat muss schriftlich oder digital erteilt werden und bestimmte Mindestangaben enthalten: Mandatsreferenz, Name und IBAN des Zahlungspflichtigen sowie Bezeichnung des Gläubigers. Der Betrieb muss beim Einzug den Kunden vorab (Pre-Notification) über den einzuziehenden Betrag und das Einzugsdatum informieren; die Vorankündigungsfrist kann vertraglich auf einen Tag reduziert werden. Die SEPA-Lastschrift ist besonders sinnvoll für Wartungsverträge, regelmäßige Serviceaufträge oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Sie spart dem Kunden die manuelle Überweisung und dem Betrieb das Nachfassen bei ausstehenden Zahlungen. Wichtig: Der Zahlungspflichtige kann eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen; bei nicht autorisierten Lastschriften gilt eine Frist von 13 Monaten. Das Lastschriftmandat sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden.

Online-Zahlungslinks und Stripe: Moderne Alternativen

In den letzten Jahren hat sich die Nutzung von Online-Zahlungsdienstleistern wie Stripe, PayPal Business und Klarna auch im B2B-Bereich deutlich ausgeweitet. Diese Dienste ermöglichen es, in eine elektronische Rechnung oder E-Mail einen Zahlungslink einzubetten, über den der Empfänger direkt mit Kreditkarte, Debitkarte oder anderen Online-Zahlungsmitteln zahlen kann. Für österreichische Handwerksbetriebe bietet Stripe eine unkomplizierte Integration: Das Konto ist in wenigen Minuten eröffnet, die Gebühren betragen rund 1,5 Prozent plus 25 Cent pro Transaktion für europäische Kreditkarten, und Zahlungseingänge werden innerhalb von zwei bis sieben Werktagen auf das Bankkonto überwiesen. Der Hauptvorteil für Handwerksbetriebe: Der Kunde erhält die Rechnung mit einem "Jetzt bezahlen"-Button, klickt darauf und zahlt sofort — ohne IBAN abtippen, ohne Überweisungsformular. Die Konversionsrate (Anteil der Rechnungen, die innerhalb von 48 Stunden bezahlt werden) steigt bei Betrieben, die Zahlungslinks anbieten, messbar.

Zahlungsbedingungen: Was in Österreich üblich und rechtlich sinnvoll ist

Die im österreichischen Handwerksbereich üblichen Zahlungsbedingungen variieren je nach Kundensegment und Projektgröße. Bei Privatkunden (Verbraucher) ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt üblich; manche Betriebe gewähren 30 Tage. Bei gewerblichen Kunden (B2B) werden Zahlungsziele von 14 bis 30 Tagen vereinbart; bei größeren Projekten mit Bauträgern sind bis zu 60 Tage für Teilrechnungen nicht ungewöhnlich. Skonto — ein Preisnachlass von in der Regel 2 bis 3 Prozent bei Zahlung innerhalb von 7 bis 10 Tagen — ist ein bewährtes Instrument zur Verbesserung der Zahlungsdisziplin. Aus rechtlicher Sicht ist ein klar formuliertes Zahlungsziel auf jeder Rechnung essentiell, um den Beginn des Verzugs nach § 458 UGB eindeutig zu definieren. Die bloße Angabe "zahlbar nach Erhalt" ist nicht präzise genug; besser ist "zahlbar bis [konkretes Datum]" oder "zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum".

Anzahlungen und Abschlagszahlungen: Vorfinanzierung vermeiden

Bei größeren Aufträgen empfiehlt es sich, Anzahlungen oder gestaffelte Abschlagszahlungen zu vereinbaren, um die Vorfinanzierung von Material und Arbeitslohn zu reduzieren. Eine typische Zahlungsstruktur für ein mittelgroßes Sanierungsprojekt könnte so aussehen: 30 Prozent Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus oder der Rohinstallation, 20 Prozent nach Fertigstellung der Feinarbeiten und 10 Prozent nach förmlicher Abnahme. Diese Struktur ist branchenüblich und rechtlich zulässig; sie schützt den Betrieb vor Zahlungsausfällen bei unerwarteten Insolvenzfällen des Kunden während des Projekts. Die ÖNORM B 2110 enthält ebenfalls Regelungen zu Abschlagszahlungen und bildet damit eine solide Vertragsgrundlage für gestaffelte Zahlungen im Bauprojekt.

Zahlungsabwicklung in QuotCraft: Von der Rechnung zum Zahlungseingang

QuotCraft integriert SEPA-Zahlungsinformationen automatisch in jede Rechnung: IBAN und BIC des Betriebs sind hinterlegt und erscheinen korrekt formatiert auf allen ausgehenden Rechnungen. Für Betriebe, die Stripe nutzen, kann ein Zahlungslink direkt in die Rechnung eingebettet werden, sodass der Empfänger mit einem Klick zahlen kann. Der Zahlungseingang wird automatisch im System vermerkt und die Rechnung als bezahlt markiert. Das Mahnwesen startet erst, wenn das Zahlungsziel überschritten ist und keine Zahlung registriert wurde. Diese Integration reduziert den manuellen Abstimmungsaufwand erheblich und stellt sicher, dass bezahlte Rechnungen nicht versehentlich angemahnt werden — ein häufiger Fehler bei manuell verwalteten Buchhaltungssystemen.

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